Auditoren sind in der Lage, qualitätsbezogene Audits als systematischen, unabhängigen und dokumentierten Prozess zur Überprüfung eines QM-Systems anhand von Auditkriterien in Organisationen im Gesundheitswesen durchzuführen. Dabei beinhaltet das Tätigkeitsspektrum vor allem Audits im Auftrag von unabhängigen Organisationen (z.B. Zertifizierungsstellen) (third party audit). Die third party audits werden in Übereinstimmung mit den Normen DIN EN ISO 19011 und DIN EN ISO 17021 durchgeführt.
oder
Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte ein Antrag auf Re-Zertifizierung erfolgen. Im Folgenden sind die Anforderungen an eine Re-Zertifizierung definiert:
Der Auditor muss im Gültigkeitszeitraum insgesamt mindestens 3 externe QM-Audits mit einer Dauer von mindestens 6 Tagen vor Ort durchgeführt haben. Alternativ kann der Auditor im Gültigkeitszeitraum mindestens 6 interne QM-Audits mit einer Dauer von mindestens 12 Tagen vor Ort durchführen. Weiterhin muss der Auditor nachweisen, dass er im Gültigkeitszeitraum an einer 1-tägigen Schulung teilgenommen hat, in der Neuerungen zu den Themen Qualitätsmanagement und Qualitätsaudit behandelt und relevante Kenntnisse aufgefrischt wurden.
Den Antrag zur Re-Zertifizierung finden Sie im