Zertifizierungen führen nachweislich zu Qualitätsverbesserungen und dienen damit nicht nur der zertifizierten Einrichtung sondern natürlich direkt den Patienten. Werden Sie Teil dieses fortschrittlichen Verbesserungsprozesses und wirken Sie als Fachexperte/Gutachter richtungsweisend mit, die zertifizierten Einrichtungen auf ein neues Level zu bringen.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren, Referenzkliniken oder Referenzpraxen für Schulter- und Ellenbogenchirurgie vor Ort qualifiziert und von der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie |
Berufserfahrung | Operative Tätigkeit | Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Schulter- und Ellenbogenchirurgie |
Weiterbildung | DVSE-Schulter-Ellenbogenzertifikat |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der DVSE dar.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der EndoProthetikZentren vor Ort qualifiziert und von der EndoCert hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie Österreich: Orthopädie |
Berufserfahrung | Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der EndoCert dar.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der zertifizierten Palliativstationen, Palliativdienste oder SAPV-Teams vor Ort qualifiziert und von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Voraussetzungen:
Fachexperte Arzt | Fachexperte Pflege | Fachexperte Psychologie | Fachexperte Sozialarbeiter |
Studium der Humanmedizin | Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege | Psychologie Diplom / MA | Studium |
Facharzt: z.B. Onkologie, Anästhesie | --- | --- | Diplom Sozialarbeiter Diplom Sozialpädagoge Sozialarbeiter BA Sozialpädagoge BA |
Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“ | Zusatzqualifikation / -bezeichnung z.B. Palliative Care | Zusatzqualifikation / -bezeichnung - Palliative Care für Psychologen - Palliative Care Psychosoziale Berufsgruppen - Psychotherapieausbildung - Psychoonkologie - (eines der drei oder reichlich Berufserfahrung) | Zusatzqualifikation / - bezeichnung Palliative Care (Soziale Arbeit / Psychosoziale Berufsgruppen ) |
mind. 3 Jahre Berufspraxis in der Palliativmedizin | mind. 3 Jahre Berufspraxis Palliativpflege | mind. 3 Jahre Palliative Care (stationär oder SAPV), bei keinerlei Zusatzqualifikation mindestens 5 Jahre | mind. 3 Jahre Palliative Care (stationär oder SAPV), bei keinerlei Zusatzqualifikation mindestens 5 Jahre |
Schulung:
Teilnahme an Lehrgang „Zertifizierung / Anerkennung von Palliativstationen gemäß DGP“. |
Erfolgreiche Prüfungsteilnahme. |
Ein erfolgreich durchlaufenes Monitoring-Audit. |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte dar.
Die Ernennung zum Auditor erfordert u.a. die Teilnahme an der hier beschriebenen Qualifizierungsschulung mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind untenstehend beschrieben.
Inhalt: 16 Unterrichtsstunden zur Audittechnik und 24 Unterrichtsstunden zum DAW-Spielhallenstandard
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Erforderliche Grundqualifikationen:
Erforderliche Zusatzqualifikationen (Wenn die entsprechenden Nachweise zum Bewerbungszeitpunkt nicht vorgelegt werden können, müssen diese vor Tätigkeitsbeginn eingeholt und nachgereicht werden):
Auditerfahrung:
Teilnahme als Trainee an mind. 2 Audits mit mind. 1 Tag vor Ort unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenen Auditors.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende der Zulassungsschulung findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Auditor der ClarCert dar.
Durch die Teilnahme an der Schulung besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Auditorentätigkeit.
Aufrechterhaltung der Berufung:
Anstellung:
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der interdisziplinären Zentren für Dialysezugänge vor Ort qualifiziert und von der DGA, der DGG, der DGfN und der DeGIR hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Ärztliche Ausbildung | Studium der Humanmedizin | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Nephrologie Gefäßchirurgie Radiologie Angiologie |
Berufserfahrung | Innerhalb der letzten 3 Jahre tätig in den definierten Teilbereichen eines Zentrums für Dialysezugänge |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte dar.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie vor Ort qualifiziert und von der Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie |
Berufserfahrung | Operative Tätigkeit | Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik |
Weiterbildung | D.A.F. Zertifikat Fußchirurgie |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der D.A.F. dar.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
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