Zertifizierung von Fachpsychologinnen/Fachpsychologen
Palliative Care (BDP-DGP)

Die Palliativpsychologie beherbergt ein wichtiges Teilgebiet der klinischen und Gesundheits-Psychologie und beinhaltet zahlreiche psychologische Aspekte und Aufgaben der palliativen Versorgung. Ein wesentlicher Bereich ist die psychologische Unterstützung und Beratung der Patienten sowie deren Angehörigen und Nahestehenden. Im Zentrum stehen das Lindern belastender Symptome sowie die Stärkung und Förderung von Lebensqualität, Ressourcen, Würde und Lebenssinn. Mit ihrer Expertise für psychische Prozesse und Kommunikation unterstützen Fachpsychologinnen und Fachpsychologen Palliative Care das multiprofessionelle Team, um die bestmögliche Versorgung von Menschen mit lebenslimitierenden, fortschreitenden Erkrankungen zu gewährleisten.

  • Das Zertifizierungssystem

    Das Zertifizierungssystem der Fachpsychologinnen und Fachpsychologen wird in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) sichergestellt und entspricht deren Grundsätzen einer qualifizierten Personenzertifizierung. Das Zertifikat berechtigt zum Führen der qualifizierenden Bezeichnung „Fachpsychologin Palliative Care (BDP-DGP)“/„Fachpsychologe Palliative Care (BDP-DGP)“ und unterstützt die Transparenz ihrer Kompetenzen im Feld der Palliativpsychologie.

  • Voraussetzungen und Nachweise

    Fachpsychologinnen und Fachpsychologen Palliative Care haben ihre fachliche Qualifikation im Rahmen der beruflichen Ausbildung, aber auch durch anknüpfende Qualifikationen nachzuweisen, um eine Zertifizierung zu erlangen. So sind neben einem Diplom oder Bachelor und Master im Bereich Psychologie aufbauende Kompetenzen in Beratung und Gesprächsführung oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im relevanten Berufsfeld erforderlich. Eine hälftige Anrechnung von Berufstätigkeit und Fortbildung ist möglich. Zusätzlich stellen Aufbaukenntnisse für die Palliativpsychologie im Rahmen der Qualifizierung „Palliative Care“ eine Voraussetzung dar.

     

    In einer definierten Übergangsphase bis zum 30.06.2028 gelten gesonderte Voraussetzungen für die Fachpsychologinnen und -psychologen.

    Alle Voraussetzungen, die für die Zertifizierung zu erfüllen sind, werden im Anforderungskatalog beschrieben. Diesen finden Sie auch im Downloadbereich, ebenso notwendige Vorlagedokumente zur Nachweiserbringung.

  • Laufzeit und Re-Zertifizierung

    Im Rahmen der Re-Zertifizierung dienen neben einer gültigen Erstzertifizierung weitere Nachweise zur Berechtigung der Verlängerung des Zertifikats, welches eine Laufzeit von fünf Jahren besitzt. Hierfür sind die kontinuierliche Weiterbildung für das Feld der Palliativpsychologie und die Bescheinigung der Berufstätigkeit im Bereich der Palliativpsychologie Bestandteil der notwendigen Nachweise. Ist die zweite Re-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, besitzt das Zertifikat unbegrenzte Gültigkeit.

Informationen zur Zertifizierung von Palliativstationen nach den Vorgaben der DGP finden Sie im Bereich Zertifizierungssysteme.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.