Die Aufgabe der Internen Qualitätsauditoren, im Auftrag der Geschäftsleitung, ist die Überprüfung der Entwicklung des Qualitätsmanagements in Abteilungen und Filialen eines Unternehmens durch System- und Prozessaudits (first party audit) ebenso wie Lieferanten durch Lieferantenaudits (second party audit).
Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte ein Antrag auf Re-Zertifizierung erfolgen. Im Folgenden sind die Anforderungen an eine Re-Zertifizierung definiert:
Der Interne Qualitätsauditor muss im Gültigkeitszeitraum insgesamt mindestens 3 QM-Audits mit einer Dauer von mindestens 3 Tagen vor Ort durchgeführt haben. Weiterhin muss der Interne Qualitätsauditor nachweisen, dass er im Gültigkeitszeitraum an einer 1-tägigen Schulung teilgenommen hat, in der Neuerungen zu den Themen Qualitätsmanagement und Qualitätsaudit behandelt und relevante Kenntnisse aufgefrischt wurden.
Den Antrag zur Re-Zertifizierung finden Sie im