Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) vom Dezember 2015 wurden Impulse für den weiteren Ausbau gesetzt und mit der wachsenden Anzahl von Einrichtungen nimmt auch die Qualitätssicherung der Versorgung an Bedeutung zu.
Alternativ zur Zertifizierung einer Palliativstation ist ebenfalls eine Anerkennung möglich, für die die Kriterien weniger streng sind. Für diese Anerkennung ist kein Audit erforderlich.
Palliativstationen, die bereits als Teil eines Onkologischen Zentrums zertifiziert worden sind, haben damit einen Qualitätsnachweis erbracht und können die Anerkennung unter Vorlage des Zertifikates erhalten.
Nach Eingang des Anfrageformulars wird Ihnen ein unverbindliches Angebot (inkl. Antragsformular) für die Anerkennung erstellt. Im Anfrageformular werden die Voraussetzungen für die Beantragung der Anerkennung als „anerkannte Palliativstation“ dargelegt. Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, übermitteln Sie uns das unterschriebene Antragsformular.