Basierend auf den Ergebnissen der Sitzung der Zertifizierungskommission wurden diverse Änderungen am Erhebungsbogen und Kennzahlenbogen für Nephrologische Schwerpunktkliniken beschlossen.

Im Kennzahlenbogen wurde die Erfassungssystematik erweitert. Um die unterschiedlichen Gegebenheiten korrekt erfassen zu können, wird nun unterschieden, ob Leistungen durch die Nephrologische Schwerpunktklinik oder einen Kooperationspartner erbracht werden, sowie ob es sich um stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen handelt.

Übergangsweise können Einrichtungen, die Audits bis zum 01.07.2019 durchführen, auch die bisher gültige Version verwenden.