WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ e.V. | Die WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundlich" ist der Initiator und Gestalter für das Zertifizierungssystem zur Verbesserung der Bindung zwischen Eltern und Kind, der Entwicklung der Kinder sowie des Stillens nach Maßgabe internationaler Standards von WHO und UNICEF. |
Vorstand | Der Vorstand des Vereins besteht aus einer/einem Vorsitzenden, einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden, einer SchatzmeisterIn sowie höchstens drei BeisitzerInnen. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Führung des Vereins zuständig und verantwortlich. Der Vorsitz bestimmt mit Zustimmung des Vorstands eine Geschäftsführerin, die die Geschäfte nach den Weisungen des Vorstands führt. |
BFHI-Geschäftsstelle | Die BFHI-Geschäftsstelle ist die zentrale Koordinationsstelle des Vereins. Die Geschäftsstelle organisiert sämtliche Netzwerke und Gremien des Vereins. |
Beirat | Die Ausbilderinnen/Gutachterinnen sowie die übrigen fördernden Mitglieder können je einen Beirat wählen. Dieser besteht aus höchstens fünf Personen. Der Beirat / die Beiräte soll(en) dem Vorstand Anregungen für die Vereinsarbeit geben und ihn beraten. Die Beiräte können Aufgaben des Vereins auf bestimmten Arbeitsgebieten übernehmen. |
ClarCert | ClarCert ist die für die Steuerung des gesamten Zertifizierungsverfahrens verantwortliche Zertifizierungsstelle. ClarCert ist Ansprechpartner für alle, die sich für die Anerkennung als „Babyfreundliche Geburts-/ Kinder- oder Perinatalklinik“ interessieren. |
BFHI-Zertifizierungs- kommission (legislativ) | Primäre Aufgabe der BFHI-Zertifizierungskommission ist die Weiterentwicklung der Zertifizierungsanforderungen sowie deren Interpretation und Auslegung. Die Zertifizierungskommission ist befugt, Änderungen in den Zertifizierungsanforderungen vorzunehmen. |
Ausschuss Zertifikatserteilung (judikativ) | Der Ausschuss zur Zertifikatserteilung ist ein von der Auditdurchführung unabhängiges Gremium, das anhand der von den GutachterInnen erstellten Ablaufdokumentation jedes einzelne Zertifizierungsverfahren auf korrekte Durchführung überprüft. Die Ausstellung eines Zertifikates setzt die Zustimmung des Ausschusses Zertifikatserteilung voraus. |
GutachterInnen (exekutiv) | Als GutachterInnen werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen vor Ort qualifiziert und vom Vorsitzenden der Zertifizierungskommission ernannt sind. Die Beauftragung erfolgt über ClarCert. |