Die Struktur- und Prozessqualität ist Dreh- und Angelpunkt des Zertifizierungssystems. Mit FussCert®, einer Initiative der D.A.F., wurden für nachfolgende Faktoren Anforderungen an die fuß- und sprunggelenkchirurgische Versorgung formuliert:
Der FussCert® Zertifizierungsprozess stellt die Gesamtheit aller Tätigkeiten rund um die Überprüfung der Konformität der Einrichtung (Klinik) mit den durch die Sektion der Fachgesellschaft formulierten Anforderungen dar. Die Zertifizierung bezieht sich vor allem auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Zentrums.
Die Zertifizierungskriterien sind in den Erhebungsbogen, sowohl für das Zentrum für Fuß und Sprunggelenkchirurgie, das Zentrum der Maximalversorgung für Fuß und Sprunggelenkchirurgie als auch für das Ambulante Zentrum für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie abgebildet. Diese sind von den zu zertifizierenden Zentren im Vorfeld des Zertifizierungsaudits in diesen Erhebungsbogen und den zugehörigen Qualitätsindikatoren darzulegen. Die Excel-Datei „Datenblatt“ ist die einzig zugelassene Anlage zu dem Erhebungsbogen. Weitere Anlagen sind nicht zugelassen. Der Erhebungsbogen und die Qualitätsindikatoren müssen selbsterklärend ausgefüllt sein, um Unklarheiten und Rückfragen zu vermeiden. Aufgrund der Nähe zum EndoCert®-System sind einige Anforderungen zwischen den Systemen harmonisiert worden. Dies ermöglicht die kombinierte Auditdurchführungen beider Zertifizierungen.
Mit dem 01.06.2015 wurde die Pilotphase offiziell vom Präsidenten der D.A.F. (Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V.) gestartet und ist erfolgreich beendet worden. Zum 01.07.2017 startet der Realbetrieb des Zertifizierungsverfahrens. Für die Einleitung der Zertifizierung muss bei ClarCert eine Anfrage für das Zertifizierungsverfahren gestellt und mit dieser Anfrage ggf. das bestehende QM-Zertifikat eingereicht werden. Der Nachweis über eine QM-Zertifizierung ist für die Angebotserstellung ausschlaggebend und somit im Vorfeld unbedingt notwendig. Auf der Anfrage sind auch die weiteren operativen Kooperationspartner des Zentrums anzugeben. Des Weiteren kann bei einer bestehenden EndoCert®-Zertifizierung der Einrichtung ein kombiniertes Audit für das EndoProthetikZentrum als auch das Zentrum für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie beantragt werden.