Aufgrund der aktuell sich entspannenden Lage können Audits unter bestimmten Voraussetzungen in 2020 wieder geplant und durchgeführt werden.

Als Zertifizierungsstelle erhalten wir aktuell die unterschiedlichsten Rückmeldungen und Anfragen. Wir bekommen sowohl Rückmeldungen, die eine Auditdurchführung als weiterhin nicht möglich ansehen, als auch, dass ein Audit möglichst zeitnah durchgeführt werden soll. Wir als Zertifizierungsstelle können beide Sichtweisen verstehen, insbesondere da die Gegebenheiten und Regelungen vor Ort sich stark unterscheiden können. Wir werden daher aktuell niemanden zur Auditdurchführung drängen, aber auch einer Auditdurchführung nicht im Wege stehen.

 

Gerade mit Blick auf die aktuell beschlossenen und geplanten Lockerungen erscheint eine Auditdurchführung wieder als realistisch möglich, sofern:

  • Die An- und Abreise zulässig ist und sich hierdurch keine Quarantänepflichten ergeben.
  • Alle im jeweiligen Land bzw. Bundesland geltenden Regelungen eingehalten werden.
  • Keiner der am Audit Beteiligten an Covid-19 erkrankt ist oder entsprechende Symptome hat bzw. engen Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person hatte.
  • Zusätzliche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die ein potentielles Ansteckungsrisiko für alle am Audit Beteiligten minimieren.
  • Alle Beteiligten die Auditdurchführung wünschen und das verbleibende Restrisiko tragen möchten.

 

Falls Sie Ihr Audit zeitnah durchführen möchten, bitten wir um eine kurze Rückmeldung. Um alle am Audit Beteiligten bestmöglich zu schützen, werden wir dann sowohl dem Auditteam als auch Ihnen entsprechende Formulare zukommen lassen, in denen wir um eine Bestätigung von entsprechenden Schutzmaßnahmen bitten.

Wenn Sie aktuell noch kein Audit durchführen möchten oder können, verstehen wir dies. Sämtliche bekanntgegebenen Kulanzregelungen sind weiterhin gültig.