Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) vom Dezember 2015 wurden Impulse für den weiteren Ausbau gesetzt und mit der wachsenden Anzahl von Einrichtungen nimmt auch die Qualitätssicherung der Versorgung an Bedeutung zu.
Zertifizierungen und die damit verbundene Überprüfung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind unstrittige und positive Errungenschaften im Gesundheitswesen. Die DGP-Zertifizierung erfüllt alle Anforderungen an ein Zertifizierungsverfahren, z. B. die strikte Trennung der normgebenden Institution (die DGP als Fachgesellschaft) von der diese Norm überprüfenden Institution (ClarCert als Zertifizierungsgesellschaft).
Die DGP-Zertifizierung bietet Palliativstationen den Nachweis, dass sie in der Lage sind, die Versorgung ihrer Patienten nach spezifizierten und normierten Vorgaben zu erbringen. Diese Vorgaben berücksichtigen unter anderem die Anforderungen der S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ und sind eng mit den Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) für die Palliativversorgung in Onkologischen Zentren abgestimmt.
Die Mehrzahl der Palliativstationen ist aber nicht an ein Onkologisches Zentrum angeschlossen und es finden zunehmend auch Patientinnen und Patienten mit anderen als onkologischen Erkrankungen Zugang zur Palliativversorgung. Palliativstationen können deshalb eine DGP-Zertifizierung beantragen und werden dann auf der Grundlage des Erhebungsbogens und in einem Audit von Fachprüferinnen und Fachprüfern mit ausgewiesener Expertise in der Palliativversorgung bewertet.
Darüber hinaus besteht seit 2023 nun ebenfalls für pädiatrische Palliativstationen die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen.
Die Fachlichen Anforderungen an die Einrichtungen, dargestellt in dem Erhebungsbogen, stellen die Zertifizierungs- und Anerkennungskriterien dar. Diese sind von den Einrichtungen im Vorfeld des Zertifizierungsaudits / der Anerkennung in diesem Erhebungsbogen darzulegen. Der Erhebungsbogen sollte selbsterklärend ausgefüllt sein, um Unklarheiten und Rückfragen zu vermeiden.
Die Anforderungen an zertifizierte Einrichtungen sind im Vergleich zu anerkannten Einrichtungen höhergestellt.
Nach Eingang des Anfrageformulars wird Ihnen ein unverbindliches Angebot (inkl. Antragsformular) für die Zertifizierung erstellt. Im Anfrageformular werden die Voraussetzungen für die Beantragung der Zertifizierung als „zertifizierte Palliativstation“ dargelegt. Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, übermitteln Sie uns das unterschriebene Antragsformular.