Wir freuen uns Ihnen seit dem 01.03.2023 die Zertifizierung von Palliativdiensten im Krankenhaus nach den fachlichen Vorgaben der DGP anbieten zu können. Die ClarCert GmbH fungiert hierbei als Zertifizierungsstelle, welche den Ablauf der Zertifizierung koordiniert und für mögliche Rückfragen zu Verfügung steht.
Durch das 2015 in Kraft getretene Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde der Auf- und Ausbau der stationären spezialisierten Palliativversorgung durch Palliativdienste explizit gestärkt. Zertifizierungen und die damit verbundene Überprüfung und Sicherung von Strukturen, Abläufen und Ergebnissen sind wirkungsvolle Instrumente, um die Qualität der Behandlung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zu definieren und zu sichern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte Palliativversorgung in Deutschland nicht flächendeckend geregelt ist und häufig standardisierte Abläufe und Vorgehensweisen fehlen, ist es zwingend notwendig und ein weiterer wichtiger Schritt, dass die DGP als maßgebliche Fachgesellschaft ein eigenes Zertifizierungsverfahren für Palliativdienste einführt.
Die Fachlichen Anforderungen stellen die Zertifizierungskriterien dar. Sie sind in dem Erhebungsbogen dargelegt. Von einem zu zertifizierendem Palliativdienst im Krankenhaus ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden.
Nach Eingang des Anfrageformulars wird Ihnen ein unverbindliches Angebot (inkl. Antragsformular) für die Zertifizierung erstellt. Im Anfrageformular werden die Voraussetzungen für die Beantragung der Zertifizierung als „Palliativdienst im Krankenhaus“ dargelegt. Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, übermitteln Sie uns das unterschriebene Antragsformular.