Folgende Einrichtungsarten sind für die Zertifizierung zugelassen:
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Tagespflegestätten (teilstationär)
Akutkliniken
Reha-Einrichtungen
Wohngruppen
ambulante Gruppen
Alle Anforderungen zur Zertifizierung als MAKS®-Einrichtung sind im Anforderungskatalog für alle Einrichtungsarten festgehalten.
Die Konformitätsprüfung erfolgt ausschließlich digital über die bei ClarCert eingereichten Dokumente - es findet kein Audit vor Ort statt.
Die für die Nachweisführung erforderlichen Daten werden mittels Datenblatt sowie anhand von Therapielisten erhoben und an ClarCert gesendet.
Alle relevanten Dokumente sowie wichtige Hinweise finden Sie in unserem Downloadbereich und unter Ausfüllhinweisen.
Die Kosten der Zertifizierung sind je nach Einrichtungsart unterschiedlich. Die Beträge finden Sie in der Gebührenordnung oder im Downloadbereich.
Mit dem Antragsformular wird das Zertifizierungsverfahren eingeleitet.
Zum Download des Formulars klicken Sie hier.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.